Trägerschaft und Abschlüsse

Träger der Marienschule Fulda ist die Stiftung Marienschule Fulda. Ziele, Aufgaben und Verwaltungsstrukturen sind in der Stiftungsurkunde und in der Satzung der Stiftung geregelt. Die Stiftung Marienschule Fulda wird von einem sechsköpfigen Kuratorium geleitet, in dem folgende Institutionen vertreten sind:

  • das Bistum Fulda (3 Sitze),
  • der Landkreis Fulda,
  • die Stadt Fulda,
  • die Elternschaft der Marienschule.
Personelle Zusammensetzung des Kuratoriums

Die Mitglieder des Kuratoriums sind z.Zt.:

  • Ordinariatsrat Thomas Renze,  Bischöfliches Generalvikariat Fulda (Vorsitzender)
  • Ltd. Rechtsdirektorin i. K. Silke Keller, Bistum Fulda
  • Schulamtsdirektor i. K. Andreas Greif, stellvertretender Abteilungsleiter Schule-Hochschule-Medien, Bischöfliches Generalvikariat Fulda
  • Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld, Stadt Fulda
  • Landrat Bernd Woide, Landkreis Fulda
  • Marina Scheich, Vorsitzende des Schulelternbeirats

Zur Führung der laufenden Geschäfte bestellt das Kuratorium einen Vorstand, der aus dem/der Vorstandssprecher/Vorstandssprecherin, dem/der stellvertretenden Vorstandssprecher/Vorstandssprecherin und bis zu zwei Beisitzern besteht.

Der Vorstand besteht z.Zt. aus:

  • Marcelina Klaus (Vorstandssprecherin)
  • Winfried Engel (stellvertretender Vorstandssprecher)
  • Manfred Gerhard (Beisitzer)

Auf der Basis des Grundgesetzes (Art. 7,4), § 56 der Hessischen Landesverfassung und des Hessischen Schulgesetzes (§ 166-176) ist die Marienschule ein staatlich anerkanntes Gymnasium und eine staatlich anerkannte Fachschule für Sozialpädagogik in freier Trägerschaft. Dort ist geregelt, dass Schulen in freier Trägerschaft in besonderer Weise religiös, pädagogisch oder weltanschaulich geprägt sein können und dass sie abweichend von den Vorschriften für öffentliche Schulen ihre Lehr- und Unterrichtsmethoden, die Lehrinhalte und die Organisation des Unterrichts festlegen können.

Für das Schuljahr 2024/25 erhebt die Marienschule für ihre Schülerinnen (in 10 Monatsraten von Sept. – Juni)

81,00 € im Monat für das 1. Kind

62,00 € im Monat für das 2. Kind

35,00 € im Monat für das 3. Kind

Das Schulgeld ist pro Schuljahr monatlich von September bis Juni zu zahlen. In den Monaten Juli und August entfällt die Zahlung des Schulgeldes.

Schulformen

Gymnasium

Gymnasium

9-jähriges Gymnasium:

Gymnasium für Mädchen in den Klassen 5 bis 10
Gymnasiale Oberstufe in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 für Mädchen und Jungen

  • nach erfolgreichem Besuch der 9. Klasse: Hauptschulabschluss
  • nach erfolgreichem Besuch der 10. Klasse: Realschulabschluss
  • nach erfolgreichem Besuch der 12. Klasse und dem Absolvieren eines Praktikums: Fachhochschulreife (Fachabitur)
  • nach erfolgreichem Besuch der Klasse 13: Abitur (Allgemeine Hochschulreife)

Realschule

Realschule

6-jährige Realschule:

Realschule für Mädchen in den Klassen 5 bis 10

  • nach erfolgreichem Besuch der 9. Klasse: Hauptschulabschluss
  • nach erfolgreichem Besuch der 10. Klasse: Realschulabschluss

Möglichkeit des Übertritts in die gymnasiale Oberstufe an der Marienschule

Berufliche Schulen

Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz

  • nach erfolgreichem Besuch der zweijährigen höheren Berufsfachschule und nach bestandener Abschlussprüfung: Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent,
  • Fachhochschulreife: Ausbildungsbegleitend besteht an der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz die Möglichkeit die Fachhochschulreife (Fachabitur) zu erwerben. Am Ende der zwei Jahre werden schriftliche Prüfungen in den Fächern Mathematik, Englisch und Deutsch abgelegt.

Fachschule für Sozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik

  • nach erfolgreichem Besuch der zweijährigen Fachschule und bestandener theoretischer Abschlussprüfung: Erzieherin/Erzieher (mit Zusatzvermerk „Bachelor Professional im Sozialwesen“),
  • nach erfolgreichem Absolvieren eines einjährigen Berufspraktikums und Bestehen der zur staatlichen Anerkennung notwendigen Prüfung (Kolloquium): Verleihung der Staatlichen Anerkennung.